Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Rentenberatung, internationale Rentenzeiten und das deutsche Rentensystem
Allgemeine Fragen zur Rentenberatung
Was kostet eine Beratung bei Rare Moon?
Unsere Erstberatung (ca. 90 Minuten) kostet 180 Euro. Weitere Leistungen haben transparente Festpreise zwischen 220 und 650 Euro, je nach Umfang. Ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch (15 Min.) zur Klärung grundsätzlicher Fragen bieten wir ebenfalls an.
Wie läuft eine Beratung ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin – persönlich in Berlin oder online per Video. Im Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Situation, prüfen Ihre Unterlagen und entwickeln gemeinsam einen konkreten Aktionsplan. Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung mit klaren Handlungsempfehlungen.
Beraten Sie auch außerhalb von Berlin?
Ja, wir beraten deutschlandweit. Neben persönlichen Terminen in unserem Berliner Büro bieten wir Video-Beratungen und telefonische Beratungen an. Die Qualität der Beratung ist unabhängig vom Format.
In welchen Sprachen beraten Sie?
Wir beraten auf Deutsch, Polnisch und Russisch. So können wir sicherstellen, dass Sie alle Informationen vollständig verstehen und keine Missverständnisse entstehen.
Anerkennung ausländischer Rentenzeiten
Können Arbeitszeiten aus Polen in Deutschland angerechnet werden?
Ja, Polen ist EU-Mitglied und es existieren Sozialversicherungsabkommen. Arbeitszeiten aus Polen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Nachweise zu beschaffen und bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen.
Wie verhält es sich mit Arbeitszeiten aus der Ukraine?
Deutschland hat mit der Ukraine ein Sozialversicherungsabkommen. Rentenzeiten können unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Der Nachweisprozess ist oft komplexer als bei EU-Ländern. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentenbeschaffung und Kommunikation mit ukrainischen Behörden.
Welche Dokumente werden für die Anerkennung ausländischer Zeiten benötigt?
Typischerweise: Arbeitsbücher, Versicherungsnachweise, Lohnabrechnungen, Bescheinigungen der ausländischen Rentenkasse. Bei manchen Ländern auch beglaubigte Übersetzungen. Wir prüfen in der Erstberatung genau, welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind.
Rentenansprüche und Fehlerkorrektur
Mein Rentenbescheid erscheint mir zu niedrig – was kann ich tun?
Lassen Sie den Bescheid von uns prüfen. In vielen Fällen finden wir fehlende Zeiten oder Rechenfehler. Gegen fehlerhafte Bescheide können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wie lange kann ich gegen einen Rentenbescheid Widerspruch einlegen?
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Nach Fristablauf wird es deutlich schwieriger. Deshalb: Lassen Sie Ihren Bescheid zeitnah prüfen, am besten sofort nach Erhalt.
Kann eine bereits bewilligte Rente noch erhöht werden?
Ja, unter bestimmten Umständen. Wenn neue Nachweise für bisher nicht berücksichtigte Zeiten vorgelegt werden oder wenn nachweisbare Fehler in der Berechnung vorlagen, kann eine Neuberechnung beantragt werden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall.
Kosten und Bezahlung
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Alle unsere Preise sind Festpreise. Vor Beauftragung erhalten Sie eine klare Kostenübersicht. Eventuelle Zusatzkosten (z.B. beglaubigte Übersetzungen) werden vorab besprochen.
Kann ich die Beratungskosten in Raten zahlen?
Bei größeren Aufträgen (z.B. Komplettbegleitung) ist nach Absprache eine Ratenzahlung möglich. Sprechen Sie uns darauf an.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Antwort oder vereinbaren Sie ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch
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